- Ganzheitliche konzeptionelle Entwicklung des Bereiches Kinder- und Jugendschutz im BFV (intern wie extern)
- Beratung von BFV-Mitgliedsvereinen in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Kinder- und Jugendschutzbeauftragten des BFV
- Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen des Landessportbund Berlins, dem Deutschen Fußballbund und weiteren Fachinstitutionen in Belangen des Kinder- und Jugendschutzes
- Die Stelle ist befristet bis um 31.12.2026. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt.
Mitarbeiter*in im Kinder- und Jugendschutz – Minijob (m/w/d)
Haus des Fußballs
Teilzeit
Befristet
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
- Relevanter Abschluss (Ausbildung oder Hochschulstudium) bzw. absehbarer Abschluss, z.B. Sozial-/Sonderpädagogik, Pädagogik oder vergleichbare Abschlüsse)
- Idealerweise absolvierte Fortbildung zur Insofern erfahrene Fachkraft
- Organisatorische und kommunikative Fähigkeiten sowie positive Ausstrahlung, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Teamfähigkeit und Serviceorientierung
- Hohe Fußballaffinität, idealerweise Kenntnisse in der Berliner Fußballszene
- Bereitschaft zur Arbeit am Wochenende
- Idealerweise Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Gremien
- Besitz eines PKW-Führerscheins
- Sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office (v.a. Word, Excel, Outlook)
- Gute Deutsch- und Englischkenntnisse (in Wort und Schrift)
Warum wir?
- die Möglichkeit bis zu 60% der Tätigkeit mobil zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub gemessen an 5 Tage Woche (sowie einen 1 Tag Urlaub am Geburtstag und frei an Heiligabend und Silvester)
- Angebote für die persönliche Weiterentwicklung
- freie Getränke und Obst in der Teamküche
- ein Präsent zum Geburtstag
- zahlreiche Mitarbeiterevents pro Jahr
Über uns
Der Berliner Fußball-Verband e. V. (BFV) ist einer von 21 Landesverbänden des Deutschen Fußball-Bundes mit ca. 400 Vereinen und rund 230.000 Mitgliedern. Die Geschäftsstelle des BFV befindet sich im verbandseigenen Haus des Fußballs in Berlin-Halensee. In Berlin-Wannsee betreibt der BFV eine eigene Sportschule mit 26 Zimmern, Gastronomiebereich und Seminareinrichtungen, Sportstätten sowie Aufenthaltsbereichen mit ganzjährigem Gästebetrieb.
